Frage von willyb 29.07.2009

Steht ALG II Empfängern ein Anwalt zu bei einem Rechtsstreit mit der Agentur für Arbeit?

  • Antwort von Rentenfrau 31.07.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    AlgII-Empfänger dürften eher mit der Arge streiten, da diese das AlgII zahlen. Von einem Anspruch auf einen Anwalt weiß ich nichts, aber AlgII-Bezieher können sicher - zur Wahrung ihrer Rechte - die Prozeßkostenbeihilfe beantragen, da wird die Erfolgsaussicht geprüft und evtl. dann ein Anwalt bezahlt.

  • Antwort von Lissa 29.07.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Für Personen, die auf die soziale Grundsicherung des Sozialgesetzbuchs (SGB) angewiesen sind, kosten Sozialgerichtsverfahren nichts, wenn ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird.

    Dafür prüfen die Gerichte zuerst, ob die Klage Aussicht auf Erfolg haben kann. Nur bei substantiellen Klagen gibt es eine Kostenbefreiung.

    Zuständig für PKH-Anträge sind die Gerichte, bei denen die jeweilige Klage erhoben wird. Das jetzige Prozesskostenhilferecht, das im Gerichtskostengesetzes (GKG) verankert ist, wurde in der Bundesrepublik 1980 eingeführt. Im sozialen Rechtsstaat sollen entsprechend dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes auch finanziell gering bemittelte Personen einen gleichberechtigten Zugang zum Rechtsstaat erhalten.

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698850d1960b.php

  • Antwort von Niklaus 30.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das zahlen die Steuerzahler auch kein Problem.

  • Antwort von schlaudachs 29.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Auch wenn ALGII Empfänger wenig Geld zur Verfügung haben müssen sie deshalb nicht auf einen kompetenten Rechtsbeistand verzichten, da dies ja auch eine große Ungerechtigkeit gegenüber den Menschen mit mehr Geld bedeuten würde, die dann viel bessere Möglichkeiten hätten sich in einem Streit mit der Agentur für Arbeit zu wehren. Es steht die also in so einem Fall ein Anwalt zu.

  • Antwort von MatiasFr 22.09.2009

    Der AlG II Empfänger hat hier die Möglichkeit sich über das Zuständige Amtsgericht einen Beratungsschein für einen zur Selbstwahl stehenden Rechtsanwalt ausstellen zu lassen.Die meisten Rechtsanwälte erledigen diese Angelegenheit,auf Anfrage,selbst. Der Beratungsschein beinhaltet,jegliche Korrespondenz und Verhandlung,in diesem Fall mit der ARGE. Geht diese Rechtsstreit soweit,dass es zum Prozeß kommt,muß PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt werden:Gute Rechtsanwälte helfen in diesen Fällen auch. Viel Erfolg

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