Springt Haftpflichtversicherung eines Kindes für Schaden am Haus des Versicherungsnehmers ein?
Die Tochter meiner Cousine hat ihrer Muttter gestanden, dass sie eine Glastür am Balkon des Hauses ihres Vaters versehentlich eingeworfen hat. Das Mädchen (9 Jahre) hat im Rasen Wurfübungen mit Stöcken vorgenommen und dabei ist es passiert. Der Vater hat eine Haftpflichtversicherung für sie. Kann er seinen Schaden über die Haftpflichtversicherung abrechnen?
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Eigenschäden sind in der Haftpflicht nicht vorgesehen ,das Sie ersetzt werden ! Es geht in einer PHV um die Schädigung Personen & Sachen an Fremden / Dritten (BGB § 823) ..hat die Familie eine Glasversicherung ? Da kommt es nicht auf den Schadenshergang an (Eigenschäden erlaubt smile) ,da hier Glas gegen Glas ersetzt wird (sogenannter Naturalersatz )! HG DerMakler
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
eine Haftpflichtversicherung ersetzt grundsätzlich keine Eigenschäden sondern nur Schäden von Dritten.
Aus der Schilderung gehe ich davon aus, dass der Vater Eigentümer oder Mieter des Hauses ist.
Ist die Tochter im Vertrag des Vaters mitversichert > kein Versicherungsschutz > weil Eigenschaden.
zu dem sind Glasschäden über die Haftpflicht, auch wenn sie keinen Eigenschaden darstellen (z.B. Vater ist Mieter des Hauses) nicht versichert.
Die Glasscheibe des Nachbarn wäre ersetzt worden > weil Drittschaden
einzige Möglichkeit und Konstellation: eigenständige Glasversicherung
Bei der 9-jährigen wäre zu dem zu prüfen, ob - falls keine Besserstellung in den Bedingungen vereinbart - eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
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In dem von dir geschilderten Fall nicht.
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Für eigenen Schäden eigentlich nicht! Nur in Sonderfällen. http://www.versicherungszentrum.de/haftpflichtversicherung/haftpflicht.php