Hallo liebe Forumsmitglieder, meine Mutter ist nun 70 Jahre alt und hatte zwecks Festgeldanlage von 50.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 3 Jahren eine Bank aufgesucht, um das Geld anzulegen. Diese 50.000,00 Euro stammen aus einer Geldanlage, die bis zum 17.01.10 noch aktiv war. Am 04.01.10 nahm meine Mutter ein Beratungsgespräch in ihrer Bank wahr, bei dem sie ein Schreiben "Wechsel der Geschäftsproduktvariante bei Sparkonten" erhalten hat mit folgendem Inhalt: "Ich bitte, meine vorgenannten Sparkonten zum 17.01.10 umzustellen; Zins1: 1,5%, Zins 2: 2,3%, Zins3: 3,0%. Dieses Papier wurde vom Bankberater unterschrieben. Dieser teilte meiner Mutter mit, dass sie die vereinbarten Zinsen bekommt; sollten die Zinsen jedoch am Anlegungstermin höher sein, sollten die höheren Zinsen in den Vertrag geschrieben werden. Am 20.01.10 bekam meine Mutter den einen Vertrag zum "Zuwachssparen". Dort steht: " Für die Dauer des Sparvertrages werden folgende Zinsen vereinbart: Zins1: 1,5%, Zins2: 2,0%, Zins3: 2,7%." Der Vertrag wurde vom Bankmitarbeiter unterschrieben. Dieser hat das Geld dann weiter angelegt. Auf dem Anschreiben stand: "SG Frau XY, die Zinssätze sind etwas gesunken. Leider sind immer die am Anlegungstag aktuellen Zinssätze maßgebend für den Vertrag: 2. Jahr statt 2,3% nur 2,0% und im dritten Jahr statt 3,0% nur 2,7%. Meine Mutter ist nicht einverstanden. Was kann sie tun?
In einem anderen Forum steht:
Eine Widerufsfrist gibt es nur bei bestimmten Geschäften, dazu gehört zum Beispiel der Fernabsatzhandel und die sog. Haustürgeschäfte.
Normale Bankgeschäfte gehören nicht dazu.
Stimmt das? Was meint ihr?
Hallo, danke euch beiden für die schnelle Rückmeldung:-).
MEine Mutter hat beim Beratungstermin lediglich den Zettel bekommen, auf dem steht: "Ich bitte, meine vorgenannten Sparkonten zum 17.01.10 umzustellen; Zins1: 1,5%, Zins 2: 2,3%, Zins3: 3,0%." Dieses Papier wurde vom Bankberater unterschrieben.(!) Was ist denn nun bindend? Ist dieser unterschriebene Zettel bindend? Der Vertrag selbst über die Fortführung der Geldanlage ab dem 17.01.10 kam erst später, also am 20.01.2010 per Post. Das Geld wurde zu den niedrigeren Zinsen einfach mal weiter für 3 Jahre angelegt, weil der Berater meinte, er sei verpflichtet, die tatsächlich zum Vertragsabschluss geltenden Zinssätze verwenden zu MÜSSEN, auch wenn es sich nur um geringfügige Änderungen handelt im Gegensatz zu den Zinsen, die er am Beratungstermin mit meiner Mutter zugesichert hat. Schriftlich vereinbart á la: Wir sichern Ihnen hiermit zu, dass Sie auf jeden FAll die Zinsen bekommen" hat er nicht, eben nur dieser o.g. Wisch. By the way, den Vertrag hat meine Mutter dann nicht unterschrieben zurückgeschickt; die Unterschrift des Kunden sei nicht erforderlich...wo gibbet denn sowas?! Ich versteh die Welt nicht mehr.. Laut Kundenfinanzstatus ist das Geld jetzt für weitere 3 Jahre zu den niedrigeren Zinsen angelegt. Angenommen meine mutter widerspricht: Wer zahlt ihr den für 1-2 Wochen entgangenen Zinsverlust? Wohlmöglich will die Bank dann auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ist es ohne Unterschrift meiner Mutter auf dem Vertrag wirklich erforderlich diesen Ombudsmann einzuschalten? Das Vertrauen in die Bank ist durch diese Aktion bei meiner Mutter stark gesunken. Kleine Änderung, große Wirkung..
Viele Grüße Claudia
Hallo, danke euch beiden für die schnelle Rückmeldung:-).
MEine Mutter hat beim Beratungstermin lediglich den Zettel bekommen, auf dem steht: "Ich bitte, meine vorgenannten Sparkonten zum 17.01.10 umzustellen; Zins1: 1,5%, Zins 2: 2,3%, Zins3: 3,0%." Dieses Papier wurde vom Bankberater unterschrieben.(!) Was ist denn nun bindend? Ist dieser unterschriebene Zettel bindend? Der Vertrag selbst über die Fortführung der Geldanlage ab dem 17.01.10 kam erst später, also am 20.01.2010 per Post. Das Geld wurde zu den niedrigeren Zinsen einfach mal weiter für 3 Jahre angelegt, weil der Berater meinte, er sei verpflichtet, die tatsächlich zum Vertragsabschluss geltenden Zinssätze verwenden zu MÜSSEN, auch wenn es sich nur um geringfügige Änderungen handelt im Gegensatz zu den Zinsen, die er am Beratungstermin mit meiner Mutter zugesichert hat. Schriftlich vereinbart á la: Wir sichern Ihnen hiermit zu, dass Sie auf jeden FAll die Zinsen bekommen" hat er nicht, eben nur dieser o.g. Wisch. By the way, den Vertrag hat meine Mutter dann nicht unterschrieben zurückgeschickt; die Unterschrift des Kunden sei nicht erforderlich...wo gibbet denn sowas?! Ich versteh die Welt nicht mehr.. Laut Kundenfinanzstatus ist das Geld jetzt für weitere 3 Jahre zu den niedrigeren Zinsen angelegt. Angenommen meine mutter widerspricht: Wer zahlt ihr den für 1-2 Wochen entgangenen Zinsverlust? Wohlmöglich will die Bank dann auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ist es ohne Unterschrift meiner Mutter auf dem Vertrag wirklich erforderlich diesen Ombudsmann einzuschalten? Das Vertrauen in die Bank ist durch diese Aktion bei meiner Mutter stark gesunken. Kleine Änderung, große Wirkung..
Viele Grüße Claudia

Sie kann innerhalb von 14 Tagen nach dem 17.01.2010 kündigen. Diese Anlageform ist ohnehin angesichts drohender Zinssteigerungen unvorteilhaft.
Bei der zur ERGO-Gruppe gehörigen Karstadt-Quelle-Versicherung bekommst Du Monatsgeld für 2 % p.a. (bis 31.03.2010 fix) beim Produkt Maxizins. Allerdings kann das nur zum Monatsersten angelegt werden, nicht dazwischen.

nehmt kontakt zu dem für euch zuständigen Bankenombudsmann auf. dieser kann euch sicherlich helfen. dafür ist er auch da und muss dies auch kostenlos tun.
vom datum her müsste die bank die etas höheren zinsen zahlen, aber wenn dies NUR mündlich (wie @wfwbinder schon erwähnt) geschehen ist sollte das schwieriger werden.
einen gute chanche sehe ich nur mit dem Ombudsmann! das kann man ergoogeln, wer für euch zuständig ist.

Stand in dem Vertrag der unterschrieben wurde die Zinsänderungsklausel drin, oder war das wirklich nur mündlich?
Das ist der entscheidende Punkt.