sparbuchersparniss

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Wenn du als Alleinstehender auf deinem Sparbuch Ersparnisse bis zu einer Höhe von 2.301 Euro hast, dann wird dieses Vermögen bei der Berechnung der Grundsicherung nicht miteinbezogen. Für Verheiratete, bzw. Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaften leben erhöht sich der Betrag auf 2.915 Euro.