Sparauszug notwendig um Konto zu schließen?

3 Antworten

Gehört dieses Sparkonto denn Dir?

Im normalen ist es nämlich so, dass der, der den letzten Sparauszug vorlegt, über das Konto verfügen kann.

Ist es aber so, dass das Konto z.B. einem Verstorbenen gehört, muss es erst noch auf den Begünstigten umgeschrieben werden. Bis zu dieser Änderung hat das Konto eine Sperre, meiner Meinung nach...

Ein Sparbuch bestand nie.

Klassische Sparbücher sind heute ohnehin die Ausnahme. Ich nehme an, der Auszug soll als Identitätsnachweis dienen. Da reicht allerdings auch der Personalausweis.

Von der Postbank kann ich das nicht bestätigen - da reichte ein formloser Brief um das Konto zu schließen und das Restguthaben auf ein anderes Konto überweisen zu lassen.