Sozialversicherungsfreiheit bei Schülern und Studenten
wo liegen die Grenzen (in Monaten, Tagen, etc) für Studenten oder Schüler, um keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen?
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es sind wohl 50 tage oder 2 monate im jahr.
ich zitiere:
"Wird die Tätigkeit im Kalenderjahr nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage ausgeübt, handelt es sich um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Für sie fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, falls die Arbeit nicht zum Hauptberuf gehört. Und das gilt für fast alle Schüler und Studenten."
das fand ich in einem artikel bei FAZ.NET, der noch weitere informationen enthält:
http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc~E035CCF597953483DB1...
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Gar keine eigenen Beiträge gibt es nur beim 400,- Euro Job udn bei der Kurzfristigen Beschäftigung (2 Monate/50 Tage).
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