Sozialer Einsatz in Indien
Ich bin im letzten Jahr für eine Woche in einem Frauenhaus Provinz Kerala tätig gewesen, freiwillig und unentgeldlich. Als Architektin habe ich das Frauenhaus planerisch umgebaut. Alle Kosten für Inlandreise, Hotel vor Ort und Verpflegung habe ich selbst getragen. Es geht um rund 500,- Euro. Kann ich diese Kosten in meiner Einkommensteuerklärung berücksichtigen, als Aufwandentschädigung oder ähnlich? Canke, Corinna Mensing
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Wenn der Einsatz von einer deutschen Organisation geplant wurde und diese als gemeinnützig anerkannt ist, dann hast du evtl. die Chance diese Kosten als Spende laufen zu lassen. Sprich in diesem Fall die Organisation an und lass dir eine entsprechende Spendenquittung ausstellen. Dies kann (natürlich nur, wenn du die restliche Zeit des Jahres steuerpflichtig beschäftigt warst) dann in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten sehe ich da keine wirkliche Chance zur Anerkennung.
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Werbungskosten kann man doch nur da absetzen, wo man ein Einkommen erzielt und genau daran fehlt es doch bei unentgeltlicher Tätigkeit. Da sehe ich keine Chance. Und in Punkto Spenden fehlt mir die hierzulande anerkannte Organisation.
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Antwort von Burggeist 18.07.2012
Sorry, es handelt sich nicht um die Frage der Aufwandsentschädigung, sondern Werbungskosten. Kann ich die für mein freiwilliges Engagement mir entstandenen Kosten (keine Entschädigung erhalten, noch gefordert) steuerlich absetzen? Burggeist
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