Sondertilgung, Rate reduzieren vs. Laufzeit reduzieren

1 Antwort

Die Ausnutzung des Sondertilgungsrechtes führt grundsätzlich nur zu einer Laufzeitreduzierung, weil die durch die Sondertilgung ersparten Zinsen dem Tilgungsanteil der Annuität zugeschrieben werden. Dies gilt bis zum Ablauf der vereinbarten Zinsbindungszeit. Eine Kapitaldienst-/Annuitätsratenanpassung während der Zinsbindungszeit ist m. W. nicht üblich. Sie würde auch zu sehr in die Refinanzierung des Darlehnsgeber einwirken.

Nach Ablauf der Zinsbindungszeit hast Du das Recht auf Ratenanpassung (notfalls könntest Du die Bank wechseln!), aber dabei soll es nicht zu einer Laufzeitverlängerung kommen. Bei einer über 10jährigen Zinsbindungsdauer hast Du das Recht auf Darlehnskündigung zum Ende der 10-Jahresperiode nach letzter Auszahlung (bzw. neuerem Zinsbindungsbeginn). Bei dieser Konstellation kann sich Deine vorher erfolgte Sondertilgung auch in einer Reduzierung der Annuität niederschlagen.