Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?
Hallo zusammen, gibt es eigentlich bei Preiserhöhungen seitens des Strom- oder Gasanbieters ein Sonderkündigungsrecht, so wie bei Versicherungen? Danke!
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Antwort von Bonner52 19.09.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Das einzig Gute bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Strom-Anbieters: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, das Sie nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollten.
In diesem Falle sollten Sie Ihre Kündigung eigenhändig durchführen, da Ihnen Ihr derzeitiger Stromanbieter aufgrund seiner Preiserhöhung in der Regel nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt.
Achtung: Strom-Anbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Stromanbieter bereits selbst gekündigt haben.
Die Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem alten Stromanbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Quelle: www.strom-prinz.de/Stromtarife-Tricks/Kuendigungsfrist/
LG
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Darüber hinaus besteht bei der Grundversorgung mit Gas und Strom das Recht, am Anfang des Monats zu dessen Ende zu kündigen.
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ja, das besteht.
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