Sonderausgaben bei Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - gehören Unterhaltsleistungen auch dazu?

1 Antwort

Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen werden mit der Anlage "Unterhalt" beschrieben. Diese können allerdings nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterstützung besteht.

wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterstützung besteht.

Dürfte bei der Mutter der Fall sein, oder?

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@EnnoBecker

Na ja, es gibt da ein paar Sonderfälle :-)

Ist die Mutter noch in erwerbsfähigem Alter, muß dargelegt werden, warum sie nicht arbeitet. Hierzu gibt es ein paar unfreundliche OLG-Urteile.

Kuba ist Ländergruppe 4, d.h. der Höchstbetrag liegt nicht bei 8.004 EUR (bis 2012) zw. 8.130 EUR (ab 2013), sondern bei einem Viertel davon. Also für 2012 wären das 2.001 EUR.

Siehe auch hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/004_a.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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@gandalf94305

Ich weiß.

Das BMF-Schreiben (in einer früheren Fassung) war auch Inhalt meiner Ausbildung.

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Danke für diese schnelle Antwort. So hab ich es bisher auch immer gemacht und es wurde auch alles anerkannt. Bisher habe ich meine Steuererklärung immer selber gemacht. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für mich neu. Dort sollen ja voraussichtliche Werte eintragen werden. Ich hatte im Internet gelesen das auch Spenden zu den Sonderausgaben gehören. Laut Ihrer Antwort ist die Unterstützung also Unterhalt und keine Spende und gehört somit nicht zu den Sonderausgaben. Ist das richtig?

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@elcubano

Laut Ihrer Antwort ist die Unterstützung also Unterhalt und keine Spende und gehört somit nicht zu den Sonderausgaben. Ist das richtig?

Das ist richtig. Der Unterhalt ist eine besondere "außergewöhnliche Belastung" - also grundsätzlich anders einzustufen als Sonderausgaben.

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@EnnoBecker

Alles klar, vielen Dank. Jetzt ist gerade noch eine Frage aufgetreten. Ich habe dieses Jahr 2 Monate Krankengeld bezogen. Bei der Angabe 3.1 voraussichtliche Einkünfte gebe ich bei Nichtselbstständiger Arbeit den voraussichtlichen Bruttolohn ein, wo trage ich das erhaltene Krankengeld ein (bei 132 sonstige Einkünfte???). Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

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@elcubano

Nein, das Krankengeld sind keine Einkünfte, sondern Lohnersatzleistungen. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

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@EnnoBecker

Das habe ich mir auch schon gedacht, die Frage ist unter welchem Punkt trage ich das Krankengeld in dem Fragebogen ein. Da gibt es diesen Punkt nicht.

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@EnnoBecker

Ich werde einfach die Werte vom letzten Jahr eintragen. Vielen Dank für die Antworten!!

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@elcubano

Ich werde einfach die Werte vom letzten Jahr eintragen

Interessant. Du rechnest also mit einem Krankengeldbezug wie m letzten Jahr?

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@EnnoBecker

Hallo Enno, ich war dieses Jahr krank und habe vor das Krankengeld für diesen Fragebogen wegzulassen und einfach die Werte vom Verdienst,Krankenversischerung,... vom Jahr davor eintragen. Ich denke es bringt nichts für diesen Fragebogen jetzt anzufangen alles mit dem Krankengeld genau afzubröseln... Wie du es geschrieben hast - dann lass es doch einfach weg. Grüsse Throsten.

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