Sollte man einen Hinterbliebenenschutz im Rahmen der Altersvorsorge abschließen?

gefragt von mrstone am 29.06.2009 um 21:48 Uhr

Ist es sinnvoll im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge einen Hinterbliebenenschutz abzuschließen oder ist dies eher überflüssig?

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humoer
beantwortet von humoer am 29. Juni 2009 23:18
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Das hängt von Deiner (Eurer) Gesamtsituation ab, welche Verträge schon da sind, wie wichtig die Absicherung für den Anderen ist. So pauschal zu antworten finde ich sehr schwierig. Lass Dich eingehend beraten, wenn Du was abschließen willst.


meistermerlin
beantwortet von meistermerlin am 29. Juni 2009 21:51
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Wenn man einen Hinterbliebenenschutz abschließt, dann muss man sich keine Sorgen mehr machen, dass die Auszahlung die gesetzlichen Renten der Hinterbliebenen verkleinert denn die Leistungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag werden nicht auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.


Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 30. Juni 2009 02:19
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Hinterbliebenenschutz bei der Altersvorsorge ist sicher gut, besonders wenn ein Haus noch abzuzahlen ist oder wenn der Ehepartner mit relativ kleinen Kindern dastehen würde, mit denen man nicht voll in den Arbeitsmarkt einsteigen kann.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 30. Juni 2009 11:23
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Staatlich gefördert werden die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge aus.

Bei der Riester-Rente kann der Vertrag auf die Ehefrau übertragen werden.

Bei der Rürup-Rente gibt es Anbieter, die zahlen das Restkapital bei Tod nach Leistungseintritt in Form einer lebenslangen Rente an die Ehefrau oder die Kinder bis zum 25, Lebensjahr (Kindergeldgrenze) aus.

Bei der betrieblichen Altersversorgung, sollte man eine Hinterbliebenversorgung einbauen.


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