Sollen wir Aktien meines verstorbenen Vaters auf meine Mutter oder auf mich überschreiben?

4 Antworten

Wer ist denn von Euch der Erbe? Dem gehören die Aktien und der hat die Erträge daraus auch zu versteuern. Allerdings geht das in Zeiten der Abgeltungsteuer ohnehin automatisch.

Es gibt als Erben nur mich, meine Eltern waren nicht verheiratet, aber Papa hat für Mama und mich einen Vollmacht vom Notar ausstellen lassen. Wir waren schon bei der Bank, die meinten wir müssen uns entscheiden auf welchen Namen wir die Aktien schreiben lassen.. Heißt das, dass wir die nur versteuern müssen wenn wir sie verkaufen?

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Müssen die Aktien in der Steuererklärung aufgeführt werden?

Steuerrelevant sind nur realisierte Gewinne und Verluste und ausgeschüttete Dividenden.

Wir kennen uns damit gar nicht aus..

Dann fangt mal an das zu ändern. Vielleicht ermöglicht dir das die finanzielle Freiheit bis du 30/35 bist.

Steuerrelevant sind nur ....

Geht es hier nur um die Einkommensteuer?

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@LittleArrow

Geht es hier nur um die Einkommensteuer?

Ja. Erbschaftssteuer bei den geringen Beträgen? Freibetrag war doch 400.000,- € wenn ich mich nicht irre?

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- Für eine Erbschaftssteuer ist nur der Wert der Aktien am Todestag relevant. Der aktuelle Wert spielt keine Rolle.

- Du bist als Kind Alleinerbe (wenn es keine Geschwister gibt). Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer liegt für Dich bei 400.000 EUR, d.h. da gibt es kein Problem.

- Die Mutter mag eine Vollmacht für das Konto/Depot haben, erben wird sie jedoch nur dann, wenn dies in einem Testament oder in einer Bezugsberechtigungsverfügung für Konten bzw. Depots so festgelegt wurde. Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer liegt für Deine Mutter (unverheiratete Lebensgefährtin) bei 20.000 EUR. Auch kein Problem also, wenn nicht noch zusätzlich andere Wertgegenstände vererbt wurden.

Daher scheint der logische und einfachste Weg, den Depotübertrag auf Deinen Namen auszuführen.

Nun kommt der zweite Teil:

Welche Aktien sind dies? Man sollte das Portfolio überprüfen, ob diese Aktien wirklich so werthaltig sind, seit wann sie gehalten werden und ob manche davon zu verkaufen und in Fonds zu tauschen wären. Letztendlich kennst Du Dich damit nicht aus und es ist nicht gut, in etwas zu investieren, das eine gewisse Betreuung erfordert.

Steuerlich solltest Du dann einen Freistellungsauftrag einrichten. Die Bank wird bei Verkäufen von Aktien bzw. Dividendenzahlungen und anderen Kapitalmaßnahmen automatisch korrekt besteuern. Das ist recht einfach. Am Ende des Jahres schickt Dir die Bank eine Jahressteuerbescheinigung mit einer Übertragungshilfe in die Einkommensteuererklärung. Wenn Du als Studentin weniger als ca. 9.300 EUR p.a. verdienst, dann dürfte jedoch überhaupt nichts an Steuern anfallen, d.h. sollten welche gezahlt worden sein, bekommst Du das zurück.

Wir kennen uns damit gar nicht aus. ...Aktien in der Steuererklärung

Hier geht es nicht nur um die Einkommensteuererklärungen, je von Dir und Deiner Mutter, sondern evtl. auch um die Erbschaftsteuer, wenn noch weiteres Vermögen hinterlassen wurde. Leider schreibst Du nichts über die gesetzlichen oder testamentarischen Erben und was die ansonsten noch geerbt haben. Hellsehen ist heute so schwierig.

Aber angenommen es gibt als Erben nur Deine Mutter und Dich und die geerbten Aktien gehörten alleine Deinem Vater (und nicht etwa noch zur Hälfte Deiner Mutter), dann könnt Ihr einfach den kompletten Aktienbestand per Todestag Position für Position halbieren und auftrennen in den Anteil Deiner Mutter und Dich. Die Depotbank wird Euch dabei helfen.

Jeder bekommt dann sein eigenes Depot und die Erträge daraus sind in der jeweiligen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen bzw. die Depotbank erledigt die Besteuerung schon per Abgeltungsteuer und Steuerbescheinigung. Für spätere Verkäufe ist wichtig, dass die Anschaffungskosten auch entsprechend aufgeteilt werden. Evtl. hatte der Vater noch ein Zweitdepot für Aktienkäufe vor 2008. Leider sind Deine Ausführungen viel zu vage, um hier konkretere Vorschläge zu machen.

Ohne Auftrennung seid Ihr eine Erbengemeinschaft, was die Sache weiter verkomplizieren würde.

Es gibt als Erben nur mich, meine Eltern waren nicht verheiratet, aber Papa hat für Mama und mich einen Vollmacht vom Notar ausstellen lassen. Das hört sich alles sehr kompliziert an. Wir waren schon bei der Bank, die meinten wir müssen uns entscheiden auf welchen Namen wir die Aktien schreiben lassen..

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@03s30

Danke für Deinen Kommentar.

Wenn es kein Testament und keine anderen Kinder/Abkömmlinge Deines Vaters gibt, dann erbst Du alles allein zu 100 %. Das Aktiendepot ist dann auf Deinen Namen einzurichten und zu übertragen.

Die Vollmachten spielen da keine Rolle mehr. 

Gibt es noch andere nennenswerte Erbstücke, z. B. Immobilien, väterliche Anteile an Erbengemeinschaften? (Gucke mal in die letzte verfügbare Steuererklärung Deines Vaters. Die Steuererklärung für 2014 mußt Du noch für Deinen Vater erstellen (lassen).)

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