Situation als Schüler mit Kleingewerbe, kann ich 450 € Job annehmen?

3 Antworten

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Das Thema Kindergeld wurde von Kevin gut beantwortet.

KG nur, wenn in Ausbildung oder während man sich dafür bewirbt. Nach einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung (= Lehre oder Studium) gilt zusätzlich die Einschränkung, dass Nebenjobs nicht mehr als 20 h/Woche benötigen dürfen. Seit 2012 keine EInkommensgrenze beim KG.

Aber: Wenn Gewerbe allein durchschnittlich über 395 € Gewinn bringt oder Minijob plus Gewerbe über 450 € Gewinn+ Lohn bringen, ist man bei der Krankenkasse nicht mehr familienversichert und muss die KK selbst zahlen.

Danke, Thema Kindergeld habe ich nun verstanden.

Ich bin in meiner Krankenkasse freiwillig versichert im Studententarif, hatte ich vergessen zu erwähnen. Spielt aber dann auch keine Rolle, solange ich unter den 20 Stunden / Woche bin, oder?

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@calypso3

Spielt aber dann auch keine Rolle, solange ich unter den 20 Stunden / Woche bin

Stimmt.

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  1. der 450,- Euro Job stört nirgends, weil die Abgaben von Deinem Arbeitgeber getragen werden (die 2 % Lohnsteuer kann er auf Dich abwälzen).

  2. Eine Einkommensgrenze für Kindergeld gibt es nicht mehr.

  3. Das Du Kindergeld bekommst bezweifele ich, weil Du ncihts davon schriebst, dass Du ein Kind hast.

  4. Eventuell bekommen Deine Eltern für Dich Kindergeld.

%. Deine Studenten KV wird wird weder von den 450,- Euro gestört noch von Deinem Nebengewerbe. Du darfst nur nicht mehr als 20 Stunden pro woche arbeiten.

Danke für die Hilfe!

Ich selbst bekomme kein Kindergeld, da hast du recht.

Also ist es auch möglich in einem Monat mal 1000 € im Gewerbe zu verdienen, ohne das sich das auf die KV auswirkt? Es gibt ja nicht umsonst Tarife für Selbständige und Gewerbetreibende?! Danke im Voraus!

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@calypso3

genau genommen ist das Einkommen egal, es geht vor allem um die Stunden.

Es kann ja auch sein, dass man 8 Wochen, jede Woche 15 Stunden arbeitet und dann in einer Summe bezahlt wird.

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Kindergeld unterliegt keiner Einkommensbeschränkung mehr. Wie viel du verdienst ist also egal.

Viel interessanter ist der Status und da du eine abgeschlossene Ausbildung hast, würde ich hier generell den Anspruch auf Kindergeld verneinen.

Übrigens Kleingewerbe gibt es nicht. Das UStG kennt den Kleinunternehmer, dies kann aber auch eine Person sein die freiberuflich tätig ist.

Gut zu wissen, danke für den Hinweis!

Ich musste nur bei Eintritt in die neue schulische Ausbildung einen Nachweis erbringen. Dadurch läuft das Kindergeld an meine Eltern zumindest dieses Jahr noch weiter, danach bin ich fertig mit der Schule.

Den Begriff "Kleingewerbe" soll dann Kleinunternehmer sein, klingt allerdings für viele nach viel mehr Umsatz, etc.

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