Sind Taschengelzahlungen an die Mutter im Pflegeheim steuerlich absetztbar?

1 Antwort

Zahlungen für den Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können nach § 33a EStG als aussergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Hat die betreffende Person allerdings eigene Einkünfte, so sind die den Betrag von 624 übersteigenden Beträge dagegenzurechnen. Es dürfte Deine Mutter Rente haben, sodass da nichts übrig bleiben wird zum Absetzen. Bei Zahlungen für im Ausland wohnende Bedürftige dagegen gehts einfacher. Da gibt man dem Dorfältesten ein bisschen Bakschisch und bekommt eine Bescheinigung, wie man sie braucht. Dann setzt man ca. 8000 Euro von der Steuer hier in Deutschland ab. So einfach gehts dann und deswegen haben wir in Deutschland zweierlei Steuerrecht. Eins für die Deutschen und ein anderes -erheblich günstigeres- für die ausländischen Mitbürger.