Sind Streitkosten aufgrund einer Erbschaft steuerlich absetzbar?
Wenn eine Erbengemeinschaft nur noch via Anwalt korrespondiert, kann man dann letztlich die Kosten des Rechtsstreits steuerlich absetzen?
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Sind Streitkosten aufgrund einer Erbschaft steuerlich absetzbar?
Nein. Diese Aufwendungen fallen als Erbfallkosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten dem Nachlass zu
Zu den danach zu berücksichtigenden Kosten der Erbauseinandersetzung zählen auch die Aufwendungen für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Miterben bei der Erbauseinandersetzung sowie die bei einem etwaigen Rechtsstreit der Miterben über die Auseinandersetzung angefallenen Gerichtskosten.
G imager761