Sind Müllkosten in der Warmmiete mit drin?

2 Antworten

Entscheidend ist was im Mietvertrag steht. Dort sollte aufgeschlüsselt sein was nach welchem Schlüssel in den Nebenkosten enthalten ist.

Heuzutage dürfen sog. Warmmietverträge nicht mehr vereinbart werden. Die Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Allerdings läßt die HeizKVO auch Ausnahmen zu. Gesetzlich zulässige Betriebskosten (wie z. B. die von Dir genannten Nebenkosten) müssen im Mietvertrag vereinbart werden.

Um Dein Thema Betriebskosten und Heizkosten richtig anzugehen, müßte man den Mietvertrag genau kennen. Gucke Dir mal hier die diesbezüglichen Infoschriften an: http://www.bmgev.de/mietrecht/infoschriften.html