Sind Mieterhöhungen nur gültig wenn alle Vermieter unterzeichnen?

4 Antworten

Wenn der eine der beiden vom anderen bevollmächtigt ist (und der Mieter von dieser Vollmacht Kenntnis hat), dann reicht auch eine Unterschrift, keinesfalls ein Abzeichnen. Ferner ist die Mieterhöhung bereits unwirksam, wenn der Vermieter schreibt "Ich (wir) erhöhen ab dem TT.MM.JJJJ die Miete um € x auf € y."

Der Vermieter muss ein Mieterhöhungsverlangen stellen, das dann vom Mieter angenommen werden kann.

dann reicht auch eine Unterschrift, keinesfalls ein Abzeichnen.

Nein, es reicht vielmehr ein Text mit Absender, Erhöhungsverlangen und Begründung, sh. §§ 558 f. BGB :-)

Wie unterschreibt man wohl eine E-Mail oder SMS?

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Sind Mieterhöhungen auch dann gültig wenn sie nur von einem der beiden Vermieter (Ehepaar) abgezeichnet werden oder nur wenn beide unterzeichnen?

Ein Mieterhöhungsverlangen wäre sogar ohne Unterschrift gültig :-O

Denn § 558 Abs. 1 BGB bestimmt lediglich "Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, (...)" und § 558 a Abs. 1 führt aus: "Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.

Daraus kannst also keinen Honig saugen, wenn du schriftlich erfahren konntest, wer, wieviel und warum von dir mehr Miete fordert :-O

G imager761

Wichtig zu wissen:

Mündliche oder telefonische Mieterhöhungen reichen nicht aus.

Die schriftliche Mieterhöhung muss von allen Vermietern stammen. Das heißt, hat den Mietvertrag auch die Frau des Vermieters unterschrieben, muss sie jetzt auch das Mieterhöhungsschreiben unterzeichnen.

Guckst Du auch hier:

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/steigende-miete-was-sie-bei-einer-mieterhoehung-machen-sollten-707944.html

Das heißt, hat den Mietvertrag auch die Frau des Vermieters unterschrieben, muss sie jetzt auch das Mieterhöhungsschreiben unterzeichnen.

Nein - welchen Rechtsgrund gibt es für dieses Unterschriftserfordernis? Da hat der "Stern" mal wieder schlampig recherchiert :-O

G imager761

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kommt darauf an, mit wem man einen Vertrag hat. Mit wem ist der Vertrag unterschrieben worden? Der sollte eine Mieterhöhung auch unterschreiben. Alternative: der Unterschreibende hat eine Vollmacht von den/ dem anderen Unterzeichner.