Sind med.Präventionsmaßnahmen steuerlich als Vorsorgeaufwendigen absetzbar?
Ich gehe 2x die Woche zu einer anerkannten Aqua Fitnesstrainerin. Die Kosten zahle ich selbst, da ich privat Krankenversichert bin. (Gesetzliche Krankenkassen erkennen diese Kosten an). Kann ich die Kosten als Vorsorgeaufwendungenen steuerlich absetzen?
1 Antwort
Wenn die Maßnahme ärztlich verordnet wird, dann kannst Du sie als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Unter Vorsorgeaufwendung versteht man etwas anderes, siehe hier: http://www.steuertipps.de/lexikon/v/vorsorgeaufwendungen