Sind Kosten für Strafzettel und Rücklastschriften absetzbar als selbständiger?
Oder bleibt man darauf allein sitzen?
1 Antwort
Bei den Strafzetteln ist die Meinung wohl einheitlich, dass das keine absetzbare Betriebausgabe ist:
http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-einen-strafzettel-als-betriebsausgabe-ansetzen
Ich frage mich allerdings, wieso die Gesellen meines Installateurs dann immer so entspannt darauf hinweisen, dass der Chef ja alle Knöllchen zahle und der das dann absetzen könne. Möglicherweise muß man da noch weiter differenzieren zwischen den Strafzetteln die einen selber betreffen und derartigen Erstattungen für Mitarbeiter. Da aber wird Dir der große EnnoBecker sicher einige wertvolle Tipps geben können, vielleicht auch nur einige wertlose.
Bei den Rücklastschriften aber sehe ich keine Bedenken gegen die steuerliche Anerkennung. Das zählt zu den Kosten des Geldverkehrs.
@FREDL2: Der kluge Installateur sorgt daher regelmäßig für einen Wasserrohrbruch in seinem Archiv, am besten Abwasserrohr. Das Zeug faßt kein Steuerprüfer mehr an!
@P59: wir haben 2012, da können Rohre brechen, soviel sie wollen. Ist alles elektronisch erfasst und die Prüfer, welche noch mit Papier arbeiten, verdienen es nicht anders.
Steuerprüfungen werden heutzutage mittels usb-Stick, DVD oder CD abgehandelt.
@P59
Das ist das müheloseste Ergebnis überhaupt für einen Steuerprüfer. Differenziert wird da nix.