Sind Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit?
Hallo, ich bin in der Verwaltung tätig, bin aber nebenberuflich selbstständig. Weil ich beim Finanzamt als Kleinunternehmen geführt werde, sagte man mir dort, sei ich umsatzsteuerbefreit, solange ich nicht mehr als bis 50.000 €/jährlich Umsatz habe. Ist das korrekt?
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer
Unser Steuer-Guru EnnoBecker (der sich auch wirklich damit auskennt) hat das alles zusammen geschrieben siehe oben!!
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Die Auskunft des Finanzamts ist falsch.
Auch die Lieferungen und Leistungen von Kleinunternehmern sind nicht alle umsatzsteuerfrei und folglich sind die Kleinunternehmer auch nicht "umsatzsteuerbefreit". Die Umsatzsteuer wird bei ihnen lediglich nicht erhoben, weshalb sie beispielsweise in Rechnungen auch keine ausweisen dürfen. Sie sind aber z.B. genauso wie jeder andere Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben (§ 18 Abs. 3 UStG).
Guckst du § 19 Abs. 1 UStG.
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Ist Google ausgefallen!?
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Setz Dich mit Deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Wenn Du Dich entsprechend zum Kleinunternehmen erklärst bist Du zunächst 5 Jahre steuerbefreit Hierüber kannst Du auch vieles bei Google abrufen
Kommentar von MeandorMeandor 24.02.2012Ihr wird beim Finanzamt gesagt, sie sei umsatzsteuerbefreit, und Du rätst, sie soll sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen??
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 24.02.2012Ist der Standardsatz von robinek, siehe beispielsweise bei der Frage mit der Schriftstellerin.
Der mittlere Satz allein ist sowas von falsch, man weiß gar nicht, wo man anfangen soll mit der Richtigstellung.
Kommentar von obelixobelix 24.02.2012DH.
Das gute an dem Falle des Nutzers "r*" ist ja, dass er durch die Reichweite dieser Site irgendwann auch über Google als qualitativ fragwürdiger Antworter bekannt werden wird. Dann schlägt das Imperium zurück!
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 24.02.2012Das funktioniert aber nur, wenn er sich überall woanders auch so nennt und nicht etwa Mitrax oder Trixma oder sonstwie anders.
Kommentar von ffsupportffsupport 24.02.2012Lieber Robinek,
leider ist mit der Antwort dem Fragenden nicht wirklich geholfen. Er würde sich sicherlich mehr freuen, wenn du ihn direkt an deinem Wissen teilhaben lässt und ihn direkt mit deiner Antwort berätst, statt auf Google zu verweisen :)
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 24.02.2012Er würde sich sicherlich mehr freuen, wenn du ihn direkt an deinem Wissen teilhaben lässt
Neinnein, das ist ganz okay so. Dem Fragesteller wäre weit weniger gedient, wenn robinek ihn an seinem Wissen teilhaben ließe.
:-)
Danke...
... es ist gleich WE und ich habe heute meinen guten Tag :-))