Hundefreundin am 23.01.2010 um 8:03 Uhr
Ich habe Ende letzten Jahres Zinsen gezhalt, weil mein Freistellungsauftrag nicht in ausreichender Höhe erteilt war. Sind die Zinsen jetzt weg oder kann ich irgendwie nachweisen, dass ich noch "Luft" gehabt hätte? Wenn ja, wie und wann mache ich das am einfachsten?
Du meinst du hast Steuern auf die Zinsen bezahlt ;-)
Mit der Steuererklärung kannst du im Rahmen deiner Freibeträge die zu viel gezahlten Steuern erstattet bekommen.

Die Daten aus Deiner Steuerbescheinigung von der Bank in die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen.
Dann wird Dir die gezahlte Steuer soweit erstattet, wie sie zu hoch berechnet wurde, weil kein Freistellungsauftrag vorlag, also soweit der Sparerpauschbetrag greift.

Du musst sie nur in deiner Lohnsteuererklärung angeben, da wird dann alles ausgeglichen.
Nun ja...das meine ich wohl. :-) Also gebe ich bei der Steuererklärung einfach meine Zinsen an und dann werden die ja sehen, dass das noch "Luft" ist oder?
Du erhälst ja von der Bank eine Bescheinigung übe die gezahlte Steuer auf die Zinserträge. Das reichst du mit dem entsprechenden Eintrag in der Steuererklärung dann beim Finanzamt an. Dann wird das verrechnet.