Sind gezahlte Zinsen trotz freiem, aber nicht erteiltem Freistellungsauftrag weg?

gefragt von HundefreundinHundefreundin am 23.01.2010 um 8:03 Uhr

Ich habe Ende letzten Jahres Zinsen gezhalt, weil mein Freistellungsauftrag nicht in ausreichender Höhe erteilt war. Sind die Zinsen jetzt weg oder kann ich irgendwie nachweisen, dass ich noch "Luft" gehabt hätte? Wenn ja, wie und wann mache ich das am einfachsten?

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anonym
beantwortet von Awando am 23. Januar 2010 08:17
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Hilfreichste Antwort

Du meinst du hast Steuern auf die Zinsen bezahlt ;-)

Mit der Steuererklärung kannst du im Rahmen deiner Freibeträge die zu viel gezahlten Steuern erstattet bekommen.

Kommentar von 278a8fb0cf8ecd8200af143c1ff22dbfsmallHundefreundin am 23. Januar 2010 08:22

Nun ja...das meine ich wohl. :-) Also gebe ich bei der Steuererklärung einfach meine Zinsen an und dann werden die ja sehen, dass das noch "Luft" ist oder?

Kommentar von Awando am 23. Januar 2010 08:24

Du erhälst ja von der Bank eine Bescheinigung übe die gezahlte Steuer auf die Zinserträge. Das reichst du mit dem entsprechenden Eintrag in der Steuererklärung dann beim Finanzamt an. Dann wird das verrechnet.


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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 23. Januar 2010 08:48
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Die Daten aus Deiner Steuerbescheinigung von der Bank in die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen.

Dann wird Dir die gezahlte Steuer soweit erstattet, wie sie zu hoch berechnet wurde, weil kein Freistellungsauftrag vorlag, also soweit der Sparerpauschbetrag greift.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 24. Januar 2010 13:52
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Du musst sie nur in deiner Lohnsteuererklärung angeben, da wird dann alles ausgeglichen.


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