Sind Gerichtskosten vererbbar?

1 Antwort

Gerichtskosten werden dem Erbe zugeschlagen und sind damit genau so vererbbar, wie alles andere auch. Man muss sich vor einer Annahme einer Erbschaft darüber schlau machen, was man wahrscheinlich erben wird. Sollten es nur Schulden sein, unbedingt ablehnen. Man kann Erbschaften grundsätzlich ablehnen, wenn man sich nicht sicher ist, was es zu erben gibt. Das Erbe wird dann dem nächsten in der Erfolge angetragen.