Sind Flohmarktverkäufe ab einem gewissen Umfang steuerpflichtig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Flohmarktverkäufe sind grds. steuerpflichtige Einnahmen, die nach Abzug der Ausgaben Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen.

Für das Vorliegen steuerpflichtiger Einnahmen müssen aber natürlich einige Kriterien erfüllt sein. So muss die Tätigkeit z.B. nachhaltig (bei wöchentlichen Märkten gegeben), nach außen hin unternehmerisch erkennbar und zur Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein.

In deinem Fall handelst du dem Grunde nach zwar unternehmerisch, der Handel sit jedoch nicht auf das Erzielen von Gewinnen ausgelegt.

Du kaufst private Sachen für deine Familie, die du nach längerer Zeit (sicherlich mehrere Monate bis Jahre) wieder verkaufen möchtest, um die Ausgaben geringer zu halten.

Dafür wirst du die Teile auch nie gewinnbringend (Flohmarkt-Verkaufspreis höher als dein Einkaufspreis) verkaufen können. Du machst also alles in allem Verluste.

Deine Tätigkeit ist daher auf keinen Fall eine gewerbliche Tätigkeit und damit auch nicht steuerpflichtig.

Soweit ich weiß, sind private Verkäufe steuerfrei, solange du deine eigenen Sachen verkaufst. Wenn du jedoch Ware hinzukaufst, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen, dann würde ich sagen, du handelst gewerblich damit und bist somit steuerpflichtig.

Wenn du die Rechnung aller Sachen hättest könntest du sogar einen Veräußerungsverlust steuerlich geltend machen, wenn du wiederum andere Sachen mit Gewinn verkaufst. In ebay darf man nur etwa 1 Artikel im Monat verkaufen, da man sonst abgemahnt werden kann, was dann mehrere 1000 Euro kostet.