Sind Eheverträge in jedem Fall bindend?

gefragt von SurvivorSurvivor am 02.10.2008 um 11:48 Uhr

In Hollywood Filmen wirkt ja alles so einfach: Der Ehevertrag ist bindend und der geschiedene Partner erhält wirklich nur das, was vorher spezifiziert wurde. Aber wie ist es bei uns in Deutschland? Wenn ich einen Ehevertrag abschließe, der den Abfluss meines Vermögens auf ein Minimum reduziert, ist er auf jeden Fall beständig sollte es zur Scheidung kommen?

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Eheleute Gericht Ehe Sorgerecht

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 2. Oktober 2008 21:12
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Nein, ein Vertrag der einen Ehepartner von allem ausschließt ist nicht zulässig und ist völlig bedeutungslos.

Man kann viel machen wenn es vernünftig bgründet wird, z. b. verhindern, dass ein Betrieb wegen einer Scheidung verkauft werden muss, dass ein Haus garantiert im Familienbesitz bleibt, dass Abfindungen in Raten gezahlt werden usw. Aber ein völliger, oder extrem geringer Versorgungs-/Vermögensausgleich klappt nciht.


Lissa
beantwortet von Lissa am 2. Oktober 2008 18:59
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Sie sind nicht unbedingt bindend.

http://www.finanzfrage.net/frage/verzicht-auf-unterhalt-im-ehevertrag-ist-das-zu...

Ich habe dazu ein paar Beispiele aufgeführt.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. November 2008 16:56
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Ich kenne auch jemanden, der seiner schwangeren Freundin vor der Eheschliessung einen solchen, für sie sehr nachteiligen Vertrag abgerungen hatte.

Nützte ihm aber bei der Scheidung exakt gar nichts.


anonym
beantwortet von Nachtigall am 3. Oktober 2008 04:57
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Eine Erfahrung vom Stammtisch, ein Gast von mir, hatte mit seiner Frau einen Vertrag abgeschlossen, in dem sie bei evtl. Scheidung auf den Unterhalt und auf den Versorgungsausgleich verzichtete. Nach der Scheidung kam es dann aber ganz anders, es hieß dann, er hätte seine Frau mit diesem - für ihn sehr günstigen Ehevertrag - total über den Tisch gezogen.


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