Sind die Treuhänderkosten für Vermögensverwaltung steuerlich absetzbar?

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Im Prinzip stimmt die Aussage, daß mit Einführung der Abgeltungssteuer Werbungskosten nicht mehr abzugsfähig sind. Sie sind im Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602 EUR enthalten. Insbesondere sind Depot- und Vermögensverwaltungskosten nicht mehr als Werbungskosten geltend zu machen.

Es werden jedoch Transaktionskosten und Courtagen im Gewinn/Verlust berücksichtigt. Mit dem BMF-Schreiben vom 22.12.2009 (IV C 1 - S 2252/08/10004) wird in Rz 93 klar festgestellt, daß der Transaktionskostenanteil eines Vermögensverwaltungsvertrags absetzbar ist. Dies erfolgt entweder durch Einzelnachweis oder Aufschlüsselung einer all-in-Fee im Vermögensverwaltungsvertrag. Die Pauschale kann bis zu 50% der Vermögensverwaltungsgebühr betragen. Spesen von Dritten können zusätzlich dazu verrechnet werden.

http://www.abgeltungsteuer.org/BMF-Schreiben_221209.pdf

Ebenso wirken natürlich steuermindernd Vermögensverwaltungskosten, die als Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe bzw. Rücknahmeabschlag bei Fondsverkäufen geltend gemacht werden.

Es ist also sinnvoller, mit Vermögensverwaltern ein primär transaktionsbasiertes Vergütungsmodell zu vereinbaren, als diese Leistung über eine reine Pauschalgebühr pro Jahr zu vergüten.