Sind die Kosten für eine Tagesmutter steuerlich absetzbar?
Oder muß man die Kosten komplett aus eigener Tasche bezahlen und hat steuerlich keine Vorteile?
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§ 10 Nr. 8 EstG 2/3 der Aufwendungen bis zu 4.000,- Euro jährlich. wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist, oder bis zum 15. Lebensjahr, wenn die Betreuung wegen einer Erwerbstätigkeit der Mutter des /Vaters, im Falle das die zusammenleben, beide Erwerbstätig sind.
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Kosten für Kinderbetreuung sind als Betreuungsaufwendungen steuerlich absetzbar. Je nach Einkommen könnte es auch sein, daß die Gemeinde für öffentliche Pflegeplätze einen Kostenzuschuß gewährt.
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