Sind auch bei Fahrgemeinschaften alle Insassen unfallversichert? Muss man dem Arbeitgeber diesbezüglich eine Mitteilung machen? Müssen alle beim gleichen AG beschäftigt sein?
am 1. Februar 2010 17:26 Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht auch, wer von seinem unmittelbaren Arbeitsweg abweicht, weil er "mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug benutzt." So steht es in § 8 Abs. 2, Nr. 2 b SGB VII. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitfahrer unterschiedlichen Betrieben angehören. Nach einem schweren Verkehrsunfall könnten also z. B. alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft vom zuständigen Unfallversicherungsträger – Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände – Reha-Maßnahmen oder auch eine Rente finanziert bekommen. Vorausgesetzt, alle sind auch Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Mitversichert ist auch der Weg zum Treffpunkt der gemeinsam Fahrenden. Das gilt auch dann, wenn sich durch die Fahrt zum Treffpunkt der eigentliche Weg zur Arbeit verlängert.