Sind 5€ Mahngebühr bei einem Rechnungsbetrag von 4€ gerechtfertigt?
Hallo! habe seit ca. 2 Monaten bei meiner Videothek eine Rechnung von 4 Euro offen. Jetzt kam eine Mahnung zu mir nach Hause mit einer Rechnung inklusive 5 € Mahngebühr. Ist die Höhe der Gebühr angemessen in Bezug auf die Rechnungshöhe? Danke für Antworten!
3 Antworten
Eine Mahngebühr von 5 € ist nicht ungewönlich und bezieht sich nicht auf den offenen Rechnungsbetrag sondern auf den Aufwand den man als Gläubiger hat, um seine Forderungen einzutreiben.Porto, EDV, Arbeitsaufwand etc. das rechtfertigt diese Summe schon.
Frage: Warum schuldet man 2 Monate lang 4 €. Das ist völlig unverständlich.
Wie war das noch: Nicht stöhnen, sondern löhnen!!! Jede weitere Mahnung bedeutet deutlich mehr Arbeit und Kosten.
Die Rechtmäßigkeit einer Forderung von Mahnkostenpauschalen kann nicht pauschal angegeben werden, sondern muss im Zweifel von einem Gericht geprüft werden, dafür gibt es allerdings Berechnungsgrundlagen. Auch ein Betrag von "nur" fünf Euro kann bereits zu hoch gegriffen sein:
Die Mahnkosten werden hauptsächlich aus den Kosten für Porto, Papier und Druck zusammengesetzt, der Verwaltungsaufwand des Gläubigers in Form von Arbeitszeit o.ä. darf nicht in die Berechnung einfließen
Nur weil fünf Euro häufig als Pauschale gefordert werden begründet das noch nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung
Das Urteil vom Oberlandesgericht München vom 28.07.2011 hat eine pauschale Mahngebühr von fünf Euro, die die Stadtwerke München bei Zahlungsverzug berechnen für unrechtmäßig erklärt und ist nach eigener Kalkulation auf einen erstattungsfähigen Betrag von 1,20 Euro gekommen: Hier eine Zusammenfassung des urteils von der Verbraucherzentrale: http://www.vzbv.de/8472.htm
Die Mahnkosten werden unabhängig von Rechnungswert sein. Und wenn die Rechnung nur 4,00 € beträgt, der Aufwand für die Mahnung bleibt die gleich. Siehs als Lerneffekt.