Frage von Erbe61 28.11.2010

Sicherung eines Kredits unter Geschwistern durch zukünftigen Erbanteil

  • Antwort von Bernd2009 29.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ...notarielle Schuldurkunde würde mir dazu einfallen. Dabei kann die Rückzahlung entsprechend festgelegt werden....

  • Antwort von vbspeedy 28.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    gar nicht, die Bank wird sich auf das niemals einlassen. Was ist, wenn der Kreditnehmer enterbt wird?

  • Antwort von Charli 29.11.2010

    Ich bin auch der Meinung, dass hier eine evtl. Enterbung betrachtet werden sollte. Eine Bank läßt sich natürlich auf so etwas nicht ein. Es gibt hier aber eine andere Möglichkeit: Wenn alle mutmaßlichen Erben einig sind, kann sich doch die betreffende Person ein Darlehen vom späteren Erblasser nehmen. Dieser Darlehensvertrag sollte aber unbedingt bei einem Notar durchgeführt werden. Die mtl. Raten gehen dann wieder zurück an den späteren Erblasser. Sollten für das Erbe Immobilien eingesetzt werden, könnten diese dann auch entsprechend belastet werden, wenn doch der Kredit bei einer Bank aufgenommen werden soll. Es isr aber absolut darauf zu achten, wenn der Erblasser vor Rückzahlung stirbt, muss der Restkredit unbedingt als bereits erhaltener Erbteil gegenüber dem Finanzamt deklariert werden. Denn der Staat hat auch ein Recht auf Erbschaftssteuer, der von diesem Restbetrag gerechnet werden kann. Auf jeden Fall also immer angeben, die Freigrenzen legt das Finanzamt fest, bzw. sind gesetzlich bereits geregelt.

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