SF-Klasse innerhalb Familie übertragbar?

1 Antwort

Ja, so etwas ist möglich.

Ein Auszug aus den Kfz - Versicherungsbedingungen:

Prinzipiell ist es möglich, dass man eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse, Prozente) auf eine Person übertragen kann. Grundsätzlich ist die SF-Klasse nicht fahrzeug- sondern personengebunden, weshalb die Übertragung von Person A auf Person B möglich ist. Allerdings gibt es dabei auch eine ganze Reihe von Dingen zu beachten und auch nicht jede Versicherungsgesellschaft spielt mit. Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:

Hier bitte weiterlesen: http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.html

Alles richtig, was Du schreibst.

Allerdings ist der Link in einem Punkt nicht richtig:

Oftmals ist also eine 1:1 Rabattübertragung gar nicht möglich! Hat der "Überträger" beispielsweise die SF-Klasse 15 (entspricht 15 unfallfrei gefahrenen Jahren) und der "Empfänger" seit 7 Jahren den Führerschein, dann kann auch nur maximal die SF-Klasse 7 an ihn übertragen werden.

Das kann nie stimmen, dass jemand, der 7 Jahre den Führerschein hat, auch 7 Jahre übertragen bekommt. Das müsste mir der Verfasser einmal an Hand eines Beispiels erklären. Dann käme er vermutich ins Stottern. Das ginge nämlich nur, wenn das Austellungsdatum der Fahrerlaubnis der 1.1. gewesen wäre. Unwahrscheinlich!

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@gammoncrack

Unwahrscheinlich!

Stimmt - sehr unwahrscheinlich!!

Ich finde es immer wieder super, dass ein Fachmann wie Du auf solche Details achtet

Danke für den Hinweis :-)

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