Selbsteinbau eines geschirrspülers

2 Antworten

Solange man das Gerät fachgerecht eingebaut hat, besteht weiterhin der Garantieanspruch. Wurde jedoch beim Einbau der Türfront ein Fehler gemacht, der zum Defekt führt, dann dann wird zu Recht von Gerätehersteller die Gewährleistung abgelehnt.

Wenn Ihr einen bestimmungsgmäßes Unterbaugerät eingebaut habt, dann erlischt dadurch nicht der Gewährleistungsanspruch.