Selbst. als Kleinunternehmer + Honorartätigkeit/Mini-Job

2 Antworten

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  1. Du hast ein Gewerbe, ordnungsgemäß gemeldet. Alles top

  2. Du hast nun eine Honorartätigkeit als Dozentin. Das ist freier Beruf. Also ein zweiter Betrieb, mit extra E-Ü-Rechnung.

  3. Umsatzsteuerlich bist Du Unternehmerin (kleinunternehmerin nach § 19 UStG) und die Unternehmereigenschaft hat man nur einmal. Also mit den Rechnungen für die Kurse aufpassen, weil alles zusammen, wenn es die 17.500,- überschreitet, Dich im nächsten Jahr zur Regelbesteuerin macht.

  4. Scheinselbständigkeit sehe ich kaum, denn Du bist ja auch mit dem Gewerbe selbständig.

  5. Wie hoch wäre denn der Unterschied von Honorar pro Stunde zu Minijob Stundenlohn?Minimum 1,5 fach bei Honorar, wäre schon erforderlich.

Hm, das mit dem 2. Gewerbe leuchtet ein. Ist das denn auch so, wenn ich als Schneiderin dann Nähkurse anbiete? Natürlich ist eine 2. E-Ü-Rechnung nicht SO aufwendig, aber für einen Kurs im Monat vielleicht schon. Über die 17.500€ weiß ich Bescheid, ich behalte meine Einnahmen im Auge und wenn dann muss ich direkt richtig expandieren, vor allem wegen der Familienversicherung. Bisher bekomme ich 15€ pro Stunde, im Mini-Job dann 13€. alles nicht sehr viel, aber ich wollte erstmal testen, b mir das Unterrichten überhaupt Freude mach;)

Danke für die Antworten, denn so weiß ich nun, dass ich nicht einfach so wie bisher weitermachen darf (2. Gewerbe) - ich werde noch mal die Kurseinnahmen hochrechnen - vielleicht rechnet sich der Mini-Job dann alleine aufgrund der geringeren zu versteuernden Einnahmen.

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@Kathrin74

Bei den Verhältnissen sofort auf Minijob umstellen.

Überlege, bei den 13,- Euro zahlt der Arbeitgeber alle Abgaben. die 13,- euro werden pauschal mit 2 % versteuert (kann der Arbeitgeber dir abziehen, muss es aber nciht).

bei den 15,- Euro zahlst Du doch mindestens 20-25 % Steuer über die Einkommensteuererklärung.

Mit Minijob machst Du den besten Schnitt.

die Nähkurse als Schneiderin gehören mit in die gewerbliche Tätigkeit, weil sie damit direkt zusammen hängen

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Ich habe schon Bescheid gegeben, dass ich von nun an im Mini-Job angestellt sein möchte. Hierzu habe ich noch eine Frage. Als Kontoverbindung gebe ich dann mein Privatkonto an? Oder auch das Geschäftskonto für das Kleingewerbe?

Dies war ja meine erste Frage hier und ich bin begeistert wie schnell und kompetent mir geantwortet wurde. Danke!

Sinnvoller ist das Privatkonto. Es sind ja Einnahmen der Person Kathrin74 und nicht Einnahmen zur selbstständigen Tätigkeit.

Ja, bei Finanzfrage geht es erfreulich schnell und kompetent zu.

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