Frage von condor 26.06.2012

Schwamm im Gemäuer - Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung angeben?

  • Antwort von Zitterbacke 27.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Unter Umständen können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

    " Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 29. März 2012 VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10 entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes, nicht aber die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können."

    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&a...

    Der Schwamm deiner Nachbarn sollte nur echt sein. Gruß Z... .

  • Antwort von SiSaSu 27.06.2012

    Hallo, es gibt Gesundheitskosten für außergewöhnliche Belastungen, aber damit sind Behandlungen gemeint. Wenn du einen langen Krankenhausaufenthalt hast, weil du dir ein Bein gebrochen hast etc, dann kannst du hier Kosten absetzten. Da gibt es eine Formel in die ein paar Faktoren reinspielen und wenn du über einem bestimmten Ergebnis bist, dann kannst du es absetzten, wenn du drunter bist, dann musst du es selber zahlen.

    Sanierungskosten fallen aber nicht drunter. Wenn du mehr Infos haben willst was genau unter außergewöhnlichen Belastungen geführt wird dann schau mal auf:

    http://www.finanztip.de/web/steuersparbuch/aussergewoehnliche-belastung.htm

  • Antwort von mig112 26.06.2012

    NEIN!

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