Schwamm im Gemäuer - Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung angeben?
Liebe Ratgeber,
ich habe eine Frage für Steuerexperten: Unsere Nachbarn musste ihren Keller sanieren lassen, weil im Gemäuer der Schwamm drin war. Jetzt habe ich mal gehört, dass es unter Umständen sein kann, dass der Fiskus es anerkennt, wenn man solche Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angbibt. Wäre das in so einem Beispiel auch gegeben? Der Schwamm ist ja auch gesundheitsgefährdend und ich meine, dass das auch noch irgendwie mit entscheidend sein kann?!
Danke an alle Steuerfachleute schon einmal vorab für die Bemühungen
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Unter Umständen können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
" Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 29. März 2012 VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10 entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes, nicht aber die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können."
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&a...
Der Schwamm deiner Nachbarn sollte nur echt sein. Gruß Z... .
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Hallo, es gibt Gesundheitskosten für außergewöhnliche Belastungen, aber damit sind Behandlungen gemeint. Wenn du einen langen Krankenhausaufenthalt hast, weil du dir ein Bein gebrochen hast etc, dann kannst du hier Kosten absetzten. Da gibt es eine Formel in die ein paar Faktoren reinspielen und wenn du über einem bestimmten Ergebnis bist, dann kannst du es absetzten, wenn du drunter bist, dann musst du es selber zahlen.
Sanierungskosten fallen aber nicht drunter. Wenn du mehr Infos haben willst was genau unter außergewöhnlichen Belastungen geführt wird dann schau mal auf:
http://www.finanztip.de/web/steuersparbuch/aussergewoehnliche-belastung.htm
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NEIN!
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