Schuldschein von Privat zu Privat !

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3 Antworten

Also ich melde mich mal wieder zurück nach langer Zeit. Mittlerweile hat meine Bekannte mit der Abzahlung begonnen und ca. 1000.-Euro vom Schuldenberg abgetragen.

Jetzt hat Sie die Zahlung eingestellt mit der Bitte 2016 wieder weiter abzuzahlen.Ich hatte Ihr die halbe Rate vorgeschlagen und sie sollte weiter abzahlen.

Nun schrieb sie mir, dass sie nicht Zahlungsfähig sei ,weil Tochter verschuldet ist!! Geht über Anwalt. Ich denke da is ne Privatinsolvenz .Bin mir aber nicht sicher , sie hat Arbeit und verdient auch nicht schlecht!!

Was soll ich tun , muss ich meine Forderung dem Anwalt mitteilen um an mein Geld zu kommen ? Wollte es auf keinem Fall verfallen lassen.

Gebt mir bitte einen rat wie ich mich verhalten soll.Ich danke Euch für jede Antwort.

Vermutlich ist bei der Schuldnerin nichts zu holen, selbst wenn du einen pfändbaren Titel erwirkst. Sollte sie jedoch ein festes Einkommen haben, könntest du eine Lohnpfändung hinbekommen - nur , das alles kostet dich weiteres Geld , denn der Gerichtsvollzieher will seine Aufwendungen erst einmal von dir haben, die du dir jedoch wiederholen kannst.

Das bedeutet, Lehrgeld zu bezahlen, denn beim Geld hört eben die Freundschaft auf.

Ja Sie ist eben eine sehr gute Bekannte und wir stehen uns sehr nahe!!! Trotzdem möchte ich mein Geld gern wieder zurück!!

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An Hansel von Franzl: Als erstes rate ich, die "gut bekannte Schuldnerin" in Verzug zu setzen. Hierzu ein Brief-Entwurf:
" Einschreiben/Rückschein "Liebe Evamarie, erinnere dich bitte. Ich hatte dir am 1.9.2009 einen Betrag von 3 000 € geliehen, der laut Vereinbarung in monatlichen Raten von 50 € zu tilgen war. Leider hast du trotz mehrfacher Aufforderungen die Zahlungen nicht eingehalten, so dass immer noch ein Restbetrag von 2.700 € offen ist, den ich hiermit fällig stelle.

Bitte überweise den Betrag von 2.700 € bis spätestens 21.Mai 2012 auf mein Kto. Nr. xxx bei der ...Bank, BLZ..... Geht der volle Betrag nicht termingerecht bei mir ein, werde ich ohne weitere Mahnung gerichtliche Schritte einleiten. Ich behalte mir ausdrücklich vor, Zinsen zu berechnen. Die Anwalts-und Gerichtskosten gehen ebenfalls zu deinen Lasten. MfG."