Frage von seronka 26.01.2012

Schulden ausschlagen

  • Antwort von Franzl0503 27.01.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Als Erbin nach ihrem verstorbenen Ehemann kann deine Mutter innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Wochen die Erbschaft (Passiva nicht ohne Aktiva) durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Der Anspruch auf Witwenrente bleibt hiervon unberührt, ihr Anspruch bleibt somit erhalten.

    Was die Haushaltsgegenstände anbelangt, gilt:

    Dem überlebenden Ehegatten steht in der Form des gesetzlichen Vorausvermächtnisses ein Anspruch auf Übereignung der zum Haushalt gehörenden Gegenstände zu, soweit er sie zur Führung des Haushalts benötigt, wenn er neben Verwandten der ersten Ordnung gesetzlicher Erben wird. Voraussetzung ist, dass der Überlebende nicht testamentarischer, sondern gesetzlicher Erbe wird. Siehe § 1932 BGB "Der Voraus". Schlägt dagegen der Erbe aus, steht ihm der "Voraus" nicht zu.

  • Antwort von seronka 27.01.2012

    Danke sehr gut erklärt, ich habe letzte Text nicht so genau verstanden, muss meine Mutter angst haben wegen sachen Tabu, Mutter war mit seine Mann 11 jahre zusammen, er hat spielotehk und casino gespielt das wegen schulden, und alle sachen gemeinsam gekauft, er hat 3 Steuerklasse gehabt und meine mutter 5 und sie hat ein mini JOB für 5 stunden im Tag, pro Woche 25 Stunden, außer Sie hat jetzt rechnungen für Beerdigung gekriegt über 5000 € und jetzt wenn noch Tabu kriegt für Privatesachen ist natürlich schreklich für uns! Enschuldigung für meine Fehler!

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