Schriftlicher Arbeitsvertrag weicht stark von mündlichem Arbeitsvertrag ab - ist das rechtens?

3 Antworten

muengsi: Weicht das schriftliche Angebot zum Abschluss des Arbeitsvertrages vom mündlich besprochenen ab, liegt entweder eine Verwechselung (auch Irrtum) vor oder dein Gesprächspartner konnte sich mit den mündlich besprochenen Bedingungen beim Kompetenzträger nicht durchsetzen. Ein weitere Unterredung mit deinem Gesprächspartner bringt Klärung.

Warum unterschreibt man denn einen Vertrag, wenn er nicht mit den vorher getroffenen mündlichen Absprachen übereinstimmt.

Zudem erfolgte die Unterschrift auf den Vertrag zeitlich nach dem Gespräch und hebt damit die mündlichen Zusagen auf, wenn sie im Widerspruch zur Schriftform liegen

Im Prinzip gilt der zuerst abgeschlossene Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich, wenn der Arbeitgeber etwas daran ändern will, müsste er eine Änderungskündigung aussprechen, gegen die du wiederum vorgehen könntest. Das gibt es aber nur ein Problem mit der Beweiskraft. Gibt es evtl. Zeugen die den mündlichen Vertragsschluss bezeugen können?