Schon 6 Monate auf Bearbeitung des Kindergeldantrags warten

2 Antworten

Du kannst Dich an den /die Vorgesetzte der Sachbearbeiterin wenden und Deinen Fall schildern.

Bei diesem Gespräch kannst Du darauf hinweisen, dass es eine Frist von 3 Monaten gibt, in der der Antrag bearbeitet werden muss.

Da diese Zeit bei Dir schon abgelaufen ist, kannst Du mit einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht drohen.

Meist kommt dann innerhalb von einigen Tagen der Bewilligungsbescheid und das Kindergeld wird rückwirkend nachgezahlt, vorausgesetzt Dein Sohn hat sich auch arbeitsuchend gemeldet.

Hallo, also 6 Monate auf eine Bescheid warten zu müssen ist schon etwas sehr lang.

Bis zu 3 Monaten sehe ich je nach Arbeitspensum noch als " normal " an.

Ich würde daher, der Kindergeldkasse s c h r i f t l i c h eine letze Bearbeitungsfrist von einer Woche setzen und gleichzeitig eine Untätigkeitsklage bei Nichtbearbeitung bis zur gesetzten Frist androhen. Sofern auch diese Frist ergebnislos verstrichen ist, sollte tatsächlich eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. K.