Schnee oder Knöllchen?

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nein bekommst du nicht,denn wenn dein auto zugeschneit ist das nicht deine schuld...entweder die politesse befreit dein auto vom schnee und sieht den gültigen parkschein....oder sie macht es nicht, und kann dir auch nicht vorverfen ohne gültigen parkschein geparkt zu haben...

So, jetzt wirds spannend :-)

Lt. Satzungen liegt die Pflicht auf Seite des Fahrzeugbesitzers die Scheibe frei zu machen. Da das wenig praktikabel ist wenn man den ganzen Tag arbeitet oder im Urlaub ist, ist man auf die individuelle Praxis der Gemeinde angewiesen.

Ich habe hier mal komunalpolitisch eine Anfrage gestellt. Bei der Stadt München ist es so das die Knöllchenschreiber hier keine Tickets verhängen, bzw. den Schreibern nicht zuzumuten ist die Scheiben freizuräumen. Aus diesem Grunde wird nur geahndet wenn offensichtlich ist das es jemand darauf anlegt. Also z.B. auf Behindertenparkplatz parkt. Es ist nämlich schon jemandem zuzumuten auf Verkehrszeichen zu achten, selbst wenn die etwas verschneit sind.

Ob sich alle Schreiber daran halten - die ja auch provisionstechnisch bezahlt werden....

Auf dem Parkschein steht in der Regel, dass er sichtbar im Fahrzeug .. .

Wenn Du diesen an einer Stelle plaziert hast, die nachweisbar nicht einsehbar war, weil sie vorher schon vereist war, hast Du schlechte Karten. Aber für Neuschnee oder Eisbildung während der Parkdauer bist Du nicht verantwortlich. Hier wird auch kein Strafzettel ausgestellt.

Nein! Du bist nicht verpflichtet, beim abgestellten Wagen für eine schneefreie Scheibe zu sorgen. Der Kontrolleur oder die Politesse müßte schon von sich aus den Schnee entfernen und nachgucken. Dann hättest Du ohne Schein evtl. Pech gehabt.

die meisten politessen lassen die finger vom wagen, denn es könnte eine anzeige wegen sachbeschädigung am fahrzeug auf die ordnungsbehörde zukommen...also keine sorge....