Schlüssel gestohlen

2 Antworten

Sie erwähnen Ihren Arbeitgeber, deshalb gehe ich davon aus dass Sie angestellt sind und nicht freiberuflich tätig sind. Den Hinweis Ihres Arbeitgebers kann ich deswegen überhaupt nicht nachvollziehen. Ihre Privathaftpflicht ist überhaupt nicht zuständig für Schäden die in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten. Hätten sie eine Hausratversicherung, dann würde Ihnen das in diesem Fall auch nichts nützen, denn ein einfacher Diebstahl aus einem offen zugänglichen Fahrradkorb ist niemals abgedeckt.

Zuständig kann hier nur die Betriebshaftplficht Ihres Arbeitgebers sein. Ob darin nun der Verlust von Schlüsseln von Patienten abgedeckt ist, wäre zu prüfen. Vielleicht ist das nicht der Fall und deswegen wurden Sie an ihre eigene Versicherung verwiesen. In Ihrem Arbeitsvertrag könnten Sie hierzu auch was finden, von wegen Haftung usw..

Als Versicherungsmakler könnte ich nicht verstehen wenn Ihr Arbeitgeber gegen Schäden die sich aus dem Verlust von Patientenschlüsseln ergeben, nicht versichert wäre. Aber das hilft Ihnen natürlich hier nicht weiter.

@Rosi: Erst einmal ist es wichtig, dass die Schlüssel ohne Namen waren und somit die Patienten nicht gefährdet sind. Nicht auszudenken, wenn man Angst um die Menschen haben müsste.

Mit der Haftung ist es so eine Sache, denn gerade mit anvertrautem, fremden Eigentum muss man sorgfältig umgehen.

Ein Rucksack im Fahrradkorb könnte als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Ich habe von einem Fall gelesen, in dem einer Lehrerin die Handtasche gestohlen wurde, in der sich der Generalschlüssel der Schule befand. Weil sie die Tasche kurz aus den Augen lies, wurde sie zur Zahlung der neuen Schließanlage verurteilt.

Es wäre also gerade in Deinem Job wichtig, eine Schlüsselversicherung zu haben, damit das Haftungsrisiko damit abgesichert wird.

In jedem Fall muss die Versicherung auch eine Haftung für grob fahrlässiges Verhalten enthalten.

"In jedem Fall muss die Versicherung auch eine Haftung für grob fahrlässiges Verhalten enthalten."

Das ist grundsätzlich bei allen Haftpflichtversicherungen der Fall. Eventuell verwechseln Sie das mit den Regelungen hinsichtlich grober Fahrlässigkeit bei Hausrat-, Gebäude- und ähnlichen Sachversicherungen.

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@Hanseat

Bei Haftpflichtversicherungen ist es mir klar, aber darin ist meist der Verlust von Schlüsseln nicht enthalten.

Gilt Ihre Aussage denn grundsätzlich auch bei Schlüsselversicherungen?

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