Schlechtes Arbeitszeugnis vom Chef - was kann man tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt alles hier sehr auf die Formulierungen an - schlecht ist hier ein sehr dehnbarer Begriff.

Natürlich gibt es eine ausführliche Rechtsprechung dazu - wenn ein Rechtschutz besteht kann man sicherlich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten - nur vor dem Arbeitsgericht sind die eigenen Kosten selbst zu tragen, ist aber erschwinglich.

Der Rechtsanwalt sollte sie beraten, welche Korrekturen sie verlangen darf und anschließend ggf. auch die Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

nur vor dem Arbeitsgericht sind die eigenen Kosten selbst zu tragen, ist aber erschwinglich.

In der ersten Instanz sogar kostenfrei, sofern man keinen eigenen Anwalt damit bauftragt.

G imager761

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"Wohlwollend und wahr" sind leider beides in der Praxis dehnbare Begriffe ist meine Erfahrung. Der eine Vorgesetzte bewertet etwas als "gut", dem anderen genügt dieselbe Leistung gerade so eben, was der Note 4 gleichkommt und in einem Arbeitszeugnis bereits einen erheblichen "Schnitzer" darstellt.

Grundsätzlich - so habe ich mir erklären lassen als ich selbst betroffen war - kann man sich die Note natürlich nicht aussuchen nur weil man unzufrieden ist oder gerne eine bessere hätte. Wohl aber müssen Arbeitgeber Regeln einhalten, sowohl was den Inhalt als auch die Gesamtwirkung von Zeugnissen betrifft.

Ich persönlich habe mir von einer im Personalwesen erfahrenen Beraterin helfen lassen und konnte so an meinem Zeugnis manche Dinge letztendlich tatsächlich geändert bekommen (war von den Kosten her überschaubar, ca. 60 Euro glaube ich) aber wahrscheinlich ist das von Fall zu Fall verschieden. Meine Beraterin war Frau Landskron, sie ist über ihre Webseite www.arbeitszeugnis.cc erreichbar und hat mir gut und vor allem ohne lange Wartezeiten, 20-seitige Formulare etc. geholfen.

Was genau bedeutet "schlecht"?

Ein Arbeitszeugnis muß wohlwollend, aber eben auch wahr sein. Es dürfen daher keine Formulierungen verwendet oder gar Klartext gesprochen werden, die das berufliche Fortkommen hindern, aber eben Kenntnisse, Leistung, Verhalten wahrheitsgemäß bezeugt werden :-)

Ohne exakten Wortlaut des vollständigen Zeugnisse kann bzgl. der Erfolgsaussichten einer Klage keine zielführende Einschätzung abgegeben werden :-(

G imager761

In dem Fall kann man beim Arbeitsgericht auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis klagen. Dabei angeben welche Formulierung bestritten wird und wie es richtig lauten müsste. Die 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht ist kostenfrei, aber ein Anwalt kann die Klage natürlich am besten formulieren. Viel Erfolg