Schimmel in der Wohnung! Wer zahlt welche Kosten der Ursachenforschung?

4 Antworten

Mensch, althaus, das hast Du uns doch schon mal gefragt. Schau mal gründlich nach.

Erst eimal bist Du der Auftraggeber - ergo zahlst Du.

Wenn Du dem Mieter die Kosten aufbürden willst, dann muß Du schon vor Gericht ziehen - ob das dann auch zu Deinen Gunsten entscheidet oder nicht doch versucht einen Vergleich herbeizuführen, das ist offen. Also plane mal lieber so, dass die Kosten bei Dir hängen bleiben.

Althaus: ich glaube,das ist jetzt die 10. Schimmelfrage seit 3 Monaten. Mal ist der Schaden behoben, dann wieder nicht.

So langsam hege ich die Vermutung, Du schreibst aus Langeweile, oder möchtest uns testen, ob wir noch Herr unserer Sinne, oder doch schon etwas dement sind und schnell vergessen was wir lesen und antworten.

Lies Dir einfach die Antworten noch einmal durch, die Du zu dem Thema schon bekommen hast und Du wirst sehen, Deine Frage ist beantwortet.

Hatten wir doch schon! Der Auftraggeber zahlt erst mal für´s Gutachten. Sollte ein Fehlverhalten des Mieters festgestellt werden, kannst Du versuchen die Kosten vor Gericht einzuklagen. Schön, wenn man so viel Zeit und Geld hat.