Schimmel - Vermieter verlangt Beseitigung - Jobcenter
Hallo,
ich habe ein handfestes Problem und das eigentlich schon länger, aber jetzt setzt mich der Vermieter unter Druck.
Vorab, ich bin noch eine Freiberuflerin, die eine Aufstockung vom Jobcenter, sprich Hartz IV bekommt.
Im Bad habe ich eine Lüftung statt eines Fensters. Die Lüftung war eine Weile von Staub zugesetzt und funktionierte deshalb nicht. Der Rolladen in der Küche war eine Weile kaputt und ging nicht mehr hoch. Eine Wohnung mit Lüftung hatte ich vorher nicht, deshalb wusste ich nicht - es mag blöd klingen - dass sich darin ein Filter befindet, der ausgewechselt werden muss, wenn er voll ist. (Vielleicht steht das im Mietvertrag.) Ich hatte über lange Zeit Depressionen, deshalb fiel es mit schwer, bestimmte Dinge zu regeln. So rief ich auch nicht gleich beim Vermieter an und meldete die Mängel.
Es bildete sich in der Küche und im Bad Schimmel. Vor acht Monaten meldete ich das. Ein Techniker kam vorbei und machte Fotos der von Schimmel befallenen Wand- und Deckenstellen. Mit seinem Messgerät konnte er keine Feuchtigkeit in der Wand feststellen. Ich gab an, normal gelüftet und geheizt zu haben. In der kleinen Küche habe ich, da sie direkt neben dem Wohnzimmer liegt und ich mich dort nicht aufhielt, aber so gut wie nie die Heizung angestellt.
Der Techniker sagte die Schimmelbeseitigung zu, ohne dass für mich Kosten entstünden. IM Folgemonat kam der Maler der beauftragten Firma, um die Arbeiten zu planen. Die Deckenplatte im Bad müsse ab, der Heizkörper in der Küche vorab abgenommen werden. Einen Termin mit den Malern hatte ich bereits, ein Termin mit dem Heizungsinstallateur wurde nicht gemacht. Auf meine Nachfrage hin, hieß es, sie müsste eine neue Firma per Ausschriebung suchen, die alles zum Pauschalpreis macht.
Ich wartete seitdem 8 Monate unter Gesundheitsrisiko. Der Techniker war im September nochmal da, nur, um zu telefonieren und festzustellen, dass die Sache "noch läuft".
Nun setzte ich dem Vermieter eine Frist - ansonsten 15% Mietminderung. Nun dreht er den Spieß um und setzt mir eine 10-Tages-Frist.
Ich habe 8 Monate meine Gesundheit riskiert, Schimmelbeseitigung und Kostenübernahme wurden mir mündlich zugesagt. Ich habe auch kein Finanzpolster um eine Firma zu beauftrage!!!! Selbst kann ich die Arbeiten auch nicht machen, bin eine handwerklich nicht versierte Frau.
Der Jobcenter wird das kaum zahlen, oder??? Die Schimmelbeseitigung würde über 1.500 Euro kosten. Umziehen möchte ich erst, wenn ich eine gescheite Wohung gefunden habe und diese selbst finanzieren kann.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten????? Was kann ich tun, wenn der Vermieter in 2 Wochen bei mir auf der Matte steht und mich anklagt und mit Drohungen unter Druck setzt?
Wäre toll, wenn mir jemand, der sich beruflich mit der Materie auskennt, hilfreiche Antworten geben könnte!!!
Danke vorab!
MfG, lavande11
1 Antwort
Zunächst einmal kann ein Vermieter niemanden "anklagen", sondern allenfalls verklagen und das macht schon einen Unterschied.
Dein Fall zeigt die klassische Problematik bei Schimmelschäden: Vermieter und Mieter schieben sich gegenseitig die Schuld zu.
Ich fange mal damit an, dass sich in der Lüftung ein Filter befinden soll. Ich weiß jetzt offengestanden nicht, wovon Du da sprichst. Abluftöffnungen haben keinen Filter. Wozu auch? Oder lebst Du in einem Neubau mit Zu- und Entlüftungsanlage? In jedem Falle wäre so eine Wartung Vermietersache.
Welche Ursache Schimmel in Deiner Wohnung hat, können wir von hier aus nicht klären. Das ist Tatfrage.
An Deiner Stelle würde ich weder verzweifeln noch den Kopf in den Sand stecken. sondern aktiv werden. Geh zum örtlichen Mieterverein und laß Dich dort beraten und vertreten. Die Frage nach der Tragung von Sanierungskosten stellt sich für Dich erst, wenn Du überhaupt dafür aufkommen mußt.
Beim Mieterverein hast Du permanent Anspruch auf Rechtsberatung, einen Anwalt mußt Du Dir immer für den Einzelfall suchen. Das macht den Unterschied. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist unterschiedlich. 100,--€ wären da schon ein stolzer Satz, mir sind Beiträge von 72,--€ zzgl.15,--€ Aufnahmegebühr hier am Ort bekannt und da ist die Rechtsschutzversicherung für Klagefälle schon inklusive.
Wie gesagt: In tatsächlicher Hinsicht können wir den Fall nicht klären. Aber ungwöhnlich erscheint mir starker Schimmelbefall auch unter den von Dir genannten Rahmenbedingungen.
Naja, viel Wasserdampf beim Kochen und Duschen über mehrere Wochen ohne dass er abziehen kann, bietet schon beste Bedingungen für Schimmelwachstum. Aber versetze damit mal jemanden, der unter Depressionen leidet und kaum aus dem Haus geht in Alarmbereitschaft... Mir sind jedenfalls keine Mieter in diesem großen Wohnblock bekannt, die auch Probleme mit Schimmel hätten, außer einer ehemaligen Nachbarin, die auch Probleme mit Depressionen hatte. Aber auf hohem Qualitätsniveau ist das Haus auch nicht gebaut. Die Fensterbänke z.B. sind eine Sparversion, zu schmal für Zimmerpflanzen.
Hallo Privatier59,
zunächst einmal herzlichen Dank für Deine Antwort!
Es handelt sich hier um einen Neubau - Baujahr um 1993. Da das Bad gänzlich Fensterlos ist, wird es über die Be- und Entlüftung entlüftet.
Die Schimmelursachen habe ich beschrieben - dass der Rolladen kaputt war und die Lüftung nicht mehr funktionierte hätte ich frühzeitig melden müssen. Auch könnte der Vermieter ja anhand des an der Heizung befindlichen Zählers in der Küche den Bewes verlangen, dass dort geheizt wurde - was nicht der Fall war. Aufgrund meiner Depressionen habe ich einige Zeit manches nicht getan - anderes nicht gewusst.
Im heute erhaltenen Schreiben schreibt der Vermieter, dass Baumängel auszuschließen seien und der Schimmel von zu hoher Luftfeuchtigkeit und zu niedrigen Temperaturen in der Wohnung herrühre.
Der Vermieter hat 8 Monaten angeblich nach einer zweiten Firma gesuchte, die die Schimmelbeseitigung auf seine Kosten zum Pauschalpreis übernimmt. Er hätte schon damals mit der Forderung kommen können, ich solle den Schimmel beseitigen, anstatt mich 8 Monate warten zu lassen.
Beim Mietverein muss man ja erstmal 100 Euro zahlen, damit sie überhaupt etwas machen. Vielleicht ist es besser, zu einem Anwalt für Mietrecht zu gehen??? Ich müsste eigentlich Prozesskostenhilfe bekommen.
Danke für Deine Ermutigung
MfG, lavande11