Schenkungssteuer Kind zu Eltern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich nehme an, der Wert der Wohnrechte ist von den 300 T schon abgezogen.

Variante 2 ist die einzig sinvolle.

Dann wäre es eine gemischte Schenkung.

Grunderwerbsteuer und weitere Kosten fallen nicht an.

Die üblichen Notarkosten natürlich schon.

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