Schenkung mit Geld des Betreuten erlaubt?

2 Antworten

Sicherlich geht das nicht ohne Zustimmung des Gerichts. Sämtliche finanziellen Transaktionen für einen Betreuten müssen vom Gericht genehmigt werden. Wenn z. B. Geld auf einem Festgeldkonto festgelegt werden soll um einen besseren Zinssatz zu erreichen, braucht man auch einen Gerichtsbeschluss.

Das kommt darauf an, welche Vollmachten du hast. Leider ist deine Angabe bezüglich der Schenkung und zu welchem Zweck recht ungenau. Wenn du das Geld aber zweckfremd, also nicht für den Betreuten einsetzt, sehe ich Schwierigkeiten auf dich zukommen. Vor allem die Erben werden wahrscheinlich nicht sehr begeistert sein.