schenkung meiner oma, auch ohne vertrag rechtens

2 Antworten

Melanie: Ist es unstrittig, dass dir die Oma Geld gegeben hat? Woher wissen die Onkels und Tanten davon? Wissen sie auch, dass du einen Teil zurückgezahlt hast? Nachdem überhaupt nichst schrifltiches vorliegt, kannst du wenigstens einen Zeugen benennen, der zuverläslig bestätigen kann, dass du einen Teil zurückgeführt und einen Teil geschenkt bekommen hast?

Wenn Deine Oma voll bei Sinnen, also geschäftsfähig war, dann ist sowohl das Darlehen, als auch die Schenkung ein rechtsgültiger Vertrag.

Dumm ist nur, dass ihr das Ganze nicht schriftlich geregelt habt.

Nun ist allerdings noch nichts verloren, denn ein Vertrag ist auch mündlich gültig. Das Darlehen ist offensichtlich unbestritten - die Schenkung hingegen kann nur abgeleitet werden. Dazu würde ich einen Nachweis bezüglich der Rückzahlung der einen Darlehenshälfte liefern. Wenn diese regelmässig erfolgt ist, die Oma auf das Ausbleiben weiterer Rückzahlungen nicht mit einer Mahnung reagiert hat, kann zumindest von einem konkuldentem Verhalten von beiden Seiten ausgegangen werden, was durchaus eine gewisse Beweiskraft vor Gericht hätte.

Hat sich die Grossmutter allerdings gegen das Ausbleiben von Zahlungen zur Wehr gesetzt, bzw. sich gegenüber anderen darüber beschwert, dann wackelt diese Theorie natürlich.

So oder so zeigt der Fall aber, dass man Geldangelegenheiten immer in Freundschaft und auf Papier regeln sollte. Alles andere führt in vielen Fällen zu sinnlosen Komplikationen, Streit und Ärger.

EnnoBecker  08.04.2012, 08:08

Was fragt sie denn?

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