Schenkung an 2 Personen

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Der mit einem Miteigentumsanteil von 3/4 (= 6/8) im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer (Vater) kann ohne weiteres jedem seiner zwei Kinder 3/8 durch notariell zu beurkundenden Übergabervertrag (Schenkung) übertragen. Dies geschieht allgemein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.