Frage von mariakoch 02.07.2009

Schadensersatz von Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man Erbe des Schädigers wird?

  • Antwort von MeganHeemer 02.07.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Deine Angst ist unbegründet. Es ist zwar richtig, dass durch einen Erbfall die Schuld des Erblasser auf den Gläubiger übergeht und damit erlischt. Das gilt aber nicht für die Versicherung, die damit nicht entlastet wird. Du kannst weiterhin deinen Schadensersatz gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.

  • Antwort von Wodie 02.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das ist doch ein ganz normaler Versicherungsfall. Wenn der Schaden von dem Onkel gemeldet wurde dann zahlt ja die Versicherung des Onkels und nicht der Onkel selbst. Und sollte der Onkel wirklich sterben so zahlt die Versicherung auch da. Das wäre ja bei einen anderen Verkehrsunfall ohne beteiligung eines Verwandten das gleiche. Nehmen sie nur das Beispiel ein Unfallverursacher stirbt bei dem Unfall, dann muss die Versicherung ja auch ihren Schaden zahlen.

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