Schadensersatz von Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man Erbe des Schädigers wird?
Mich interessiert eine Frage, die ich gern von euch beantwortet haben möchte. Unglücklicherweise hatte ich mit meinem Onkel einen Verkehrsunfall, danach er schuld war. Die Reparaturkosten für meinen PKW und Gutachterkosten betragen zusammen rund 3000 Euro. Den Gutachter habe ich schon gezahlt und mein Onkel die Sache seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet, so dass sie voraussichtlich zahlen wird. Nur ist mein Onkel jetzt schwer erkrankt. Es ist sogar mit seinem Ableben zu rechnen. Ich bin aber als seine einzige Erbin eingesetzt und will jetzt nicht hier noch Ansprüche gegen seine Haftpflichtversicherung geltend machen, sondern dies einfach mal aufschieben. Andererseits habe ich durch einen Hinweis Angst bekommen, dass im Falle eines Ablebens meine Forderung erlischt, weil ich durch die Erbschaft gleichzeitig auch Schuldner meiner eigenen Forderung geworden bin. Stimmt das?
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Antwort von MeganHeemer 02.07.20093 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Deine Angst ist unbegründet. Es ist zwar richtig, dass durch einen Erbfall die Schuld des Erblasser auf den Gläubiger übergeht und damit erlischt. Das gilt aber nicht für die Versicherung, die damit nicht entlastet wird. Du kannst weiterhin deinen Schadensersatz gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Das ist doch ein ganz normaler Versicherungsfall. Wenn der Schaden von dem Onkel gemeldet wurde dann zahlt ja die Versicherung des Onkels und nicht der Onkel selbst. Und sollte der Onkel wirklich sterben so zahlt die Versicherung auch da. Das wäre ja bei einen anderen Verkehrsunfall ohne beteiligung eines Verwandten das gleiche. Nehmen sie nur das Beispiel ein Unfallverursacher stirbt bei dem Unfall, dann muss die Versicherung ja auch ihren Schaden zahlen.
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