Frage von susanne30 06.10.2009

Schadensersatz bei Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, die falsch ist?

  • Antwort von wfwbinder 06.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nur wenn die Antragstellerin die einstweilige Anordnung durch wissentlich falsche Angaben erreicht hätte.

    Wenn es einfach ein Irrtum war, ist es einfach nur Pech.

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