Schadensersatz bei Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, die falsch ist?
Bei einem Unterhalt hat eine Bekannte einen falschen Unterhaltsverpflichteten in Anspruch genommen, was sich erst im Nachhinein herausgestellt hat. Während die einstweilige Anordnung durchging, wurde nämlich die Klage abgewiesen. Kann der zunächst in Anspruch genommene Vater des Kindes, gegen den die einstweilige Anordnung erlassen wurde, die Mutter des Kindes auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, weil ihm durch die Kontenpfändung ein Schaden entstanden ist?
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Nur wenn die Antragstellerin die einstweilige Anordnung durch wissentlich falsche Angaben erreicht hätte.
Wenn es einfach ein Irrtum war, ist es einfach nur Pech.