Schadenersatz steuerpflichtig bei realisiertem Gewinn?
Angenommen man hat auf Grund geschickter Verhandlungen am 01.02.2009 einen Oldie für 6000 Euro (Marktwert 10000) Euro erworben und dieser wird bei einem Unfall, denn der Unfallgegner vollkommen verschuldet hat komplett zerstört (Unmöglichkeit der Reparatur). Zum Zeitpunkt des Unfalls ( 01.02.2012) ist er gemäß Gutachten 12500 wert, was auch die Höhe des Schadenersatzes ist, den die Versicherung bezahlt. (i) Ist Schadenersatz in diesem Falle steuerpflichtig, da ein Veräußerungsgewinn realisert wurde? (ii) Wenn ja - Was ist die Besteuerungsgrundlage? Marktwert zu Erwerb (10000) oder zum Zeitpunkt des Totalschadens (12500)? (iii) Wenn ja - Muss die Versicherung dann so viel Schadenersatz leisten dass trotz Steuerabzug 12500 für die Wiederbeschaffung zur Verfrügung stehen?
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Oldtimer unterliegen im Privathaushalt (also nicht nur im gewerbsmäßigen Autohandel) seit 2009 der Spekulationssteuer, wenn der Zeitraum Zwischen An- und Verkauf 12 Monate nicht überschreitet. In Deinem Fall ist der Gewinn steuerfrei, sofern Du mit diesem Fahrzeug keine Einkünfte erzielt hast. Hast Du damit in wenigstens einem Jahr Einkünfte erzielt, dann ist bei einer Veräußerung innerhalb von 10 Jahren der Gewinn steuerpflichtig.
Siehe auch hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39129.xhtml?currentModule=home
Dort findest Du unten rechts zwei Klicks weiter auch die Berechnung des Gewinns. Natürlich werden bei den Anschaffungskosten die gezahlten € 6.000 und nicht der fiktive Marktwert angenommen.
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meines wissens bzw. einschätzung nach, kannst du gettrost ALLES offiziell behalten und musst nichts davon irgendwie versteuern.
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Ich erkenne bei "Schadenersatz" gar keinen Veräußerungsgewinn!!
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