Saisonarbeit

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Bei so einer konstellation (400,- Euro, aber die Kosten für einen Ortswechsel), ist es relativ ungünstig.

Die 100,.- Euro, die anrechnungsfrei sind (und die 20 % vom Rest), sind eben für diese Kosten. Das rechnet sich also eindeutig nicht.

Anders ist es, wenn es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Da kann man die nachgewiesenen Kosten abziehen.

Ausserdem, es würde sich doch mit den 400,- Euro sowieso nicht lohnen und 400,- Euro, also ca. 40-50 Stunden arbeit im Monat, dafür wechselt man doch nicht nur für ein paar Monate das Bundesland. Wie soll das klappen mit doppelter Miete, es kostet doch zweimal soviel, wie es einbringt.

Wenn Du Dir für 3 Monate einen Zweitwohnsitz einrichten musst und regelmäßig zwischen Erst- und Zweitwohnsitz pendeln willst wird Dir das nicht viel bringen und die 400 Euro würden nach Abzug aller Kosten auf das ALG 2 angerechnet. Wenn aus dem 400 € - Job vielleicht ein Vollzeitjob oder unbefristete Anstellung ergeben könnten würde ich einen kompletten Umzug in Erwägung ziehen.